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Kontakt

Anschrift:

Schloßstraße 29

12163 Berlin-Steglitz

Telefon & Sprechzeiten:

Gemeinschaftspraxis Dr. von Pannwitz / Dr. Brinckmann

Telefon: +49 30 7908850
Telefax: +49 30 79088599

E-Mail: kontakt(at)neurologie-berlin.de

Telefon für Patienten mit Privater Krankenversicherung (PKV), Selbstzahler und für Verkehrsmedizinische Gutachten/Beratung):  +49 30 79088555

Telefonzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr

Mo - Fr: 9 - 12 Uhr
Mo, Di, Do: 15 - 18 Uhr

Sprechzeiten:

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder per E-Mail.
Folgebestellungen von Formularen (z.B. Rezepte bei Dauermedikation) können Sie 24 Stunden vorab unter kontakt
(at)neurologie-berlin.de oder aber über unsere Anrufbeantworterfunktion bestellen.

Ihr erster Besuch

Krankheitsgeschichte ("Anamnese")

Viele Wege führen zu uns... - was sich hinter einer Überweisung alles versteckt

Wegbeschreibung:

Haltestelle "Schloßstraße" (U9, Buslinien 148, 186, 282) oder "Rathaus Steglitz" (U9, S1, Buslinien M48, M82, M85, X83, 285, 385)

Von der Autobahn: Verlassen Sie die A 104 an der Ausfahrt 4 AS Breitenbachplatz/5 AS Schildhornstraße in Richtung Steglitz, Schildhornstraße und fahren Sie auf die Schildhornstraße. Folgen Sie dem Straßenverlauf ca. 1500 m, dann biegen Sie rechts in die Schloßstraße ein.

Die Praxis befindet sich in der 2. Etage. Die Praxisräume sind mit dem Lift erreichbar. Hinweis: Vor dem Lift befinden sich 3 kleine Stufen.

Wir sind für Sie da:

Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Wolfram von Pannwitz, MBA

Dr. med. Marie Perle Brinckmann

Tel.: 030-7908850

Bitte beachten Sie, dass wir in jedem Fall eine Terminvereinbarung benötigen, sowohl bei Erstvorstellungen als auch bei Wiedervorstellungen. Sollten Sie Patient*in unserer Praxis sein und einen akuten Notfall haben, melden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch, damit wir das weitere Vorgehen sofort besprechen können.

Bei gesetzlich versicherten Patient*innen (GKV) benötigen wir bei Erstvorstellung unbedingt eine Überweisung des Hausärztin/des Hausarztes. Diese sollte möglichst kurzfristig ausgestellt sein. Dies gilt auch, wenn Ihr letzter Termin bei uns länger als ein Jahr zurückliegt.

 

Wenn Sie bereits Patient*in unserer Praxis sind und ein Anliegen haben (Terminvereinbarung, Rezeptwunsch, anderes) nutzen Sie bitte ebenfalls die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Anamnese

Ihre Krankheitsgeschichte ("Anamnese")

Beim ersten neurologischen Termin sollte Ihre individuelle Krankheitsgeschichte (“Anamnese“) ganz im Mittelpunkt stehen. Danach folgt die neurologische Untersuchung und gezielte Diagnostik. Nach Zusammenstellung aller einzelnen Faktoren kann eine Diagnose gestellt und mit der optimalen Therapie begonnen werden.
Um keine wichtigen Informationen zu vergessen und um sich auf das Erstgespräch vorzubereiten, können folgende Fragen hilfreich sein:

  • Was sind Ihre Hauptbeschwerden?

  • Wann traten sie zuerst auf?

  • Sind Auslösefaktoren aufgefallen?

  • Wir lange halten die Beschwerden an? (Sekunden/Tage/immer)

  • Gibt es Erkrankungen in Ihrer Familie? (Schlaganfall, Migräne, Muskelerkrankungen, Tumore...)

  • Welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt? Und mit welchem Ergebnis?
    (Bitte bringen Sie Vorbefunde mit. Falls Sie Ihre Berichte vergessen haben sollten, faxen Sie sie uns bitte nach Möglichkeit zu und bringen Sie sie nur in Ausnahmefällen persönlich vorbei. Röntgenbilder werden an der Anmeldung grundsätzlich nicht angenommen, sondern nur beim Arzttermin.)

  • Welchen anderen Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Herzerkrankung, Blutungsneigung, Allergien…) bestehen?

  • Welche Medikamente nehmen Sie ein?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, so sind Sie bestens vorbereitet! Ich freue mich auf unseren Termin!

Ihr erster Praxisbesuch - was spielt vor dem Arzttermin bereits eine Rolle?

Um Ihren ersten Termin bereits optimal nutzen zu können, bitten wir Sie, in Ihrem eigenen Interesse folgendes zu beachten:

  • Bitte bringen Sie, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, eine Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin mit.

  • Bitte legen Sie als Privatversicherte einen Identitätsnachweis mit fester Adresse vor (möglichst Personalausweis) und unterschreiben Sie den Behandlungsvertrag.
    Da wir bei früheren Ausnahmen leider immer wieder schlechte Erfahrungen gemacht haben, kann eine Behandlung wirklich erst danach beginnen.

  • Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an.
    Auf Datenschutz wird selbstverständlich in unserer Praxis sehr geachtet. Auch Ihre Telefonnummer wird nicht weitergegeben. In Notfällen kann es aber wichtig sein, dass sie schnell telefonisch erreichbar sind.

  • Bitte geben Sie die Adresse Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin gleich bei der Anmeldung an, und sagen Sie vor dem Arztkontakt, ob ein Arztbrief gewünscht wird, damit der Brief vorbereitet werden kann. Im Nachhinein ist dies komplizierter und dauert länger.
    Haben Sie bitte Verständnis, dass wir Ihnen nicht automatisch einen Arztbrief zuschicken können, da die Krankenkassen dies nicht vorsehen. Gegen eine Schreibgebühr und Quittung erstellen wir Ihnen jedoch auf Wunsch gerne ein Attest.

  • Bitte bringen Sie wichtige Ergebnisse von Voruntersuchungen wie Krankenhausberichte, CT- oder NMR-Bilder, Laborergebnisse etc., zum Termin mit.
    Falls Sie Ihre Berichte vergessen haben sollten, faxen Sie sie uns bitte nach Möglichkeit zu und bringen Sie sie nur in Ausnahmefällen persönlich vorbei. Röntgenbilder werden an der Anmeldung grundsätzlich nicht angenommen, sondern nur beim Arzttermin.

  • Für den ersten Arzttermin ist Ihre persönliche Krankheitsgeschichte, die Anamnese, sehr wichtig (Anamnese s.u.). 

  • Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig (wenn möglich mindestens 48h) vorher ab.

 

Die Beachtung dieser Punkte ermöglicht es, Ihre Wartezeit zu verkürzen und den Praxisablauf zu erleichtern – so kann die zur Verfügung stehende Zeit bestmöglich für Ihre medizinischen Belange genutzt werden.

Viele Wege führen zu uns... - was sich hinter einer Überweisung alles versteckt.

Bitte kommen Sie nicht direkt mit der Chipkarte, sondern mit einer Überweisung Ihres Hausarztes! Dann wird er automatisch, es sei denn Sie wünschen dies nicht, per Arztbrief informiert!

Da die deutsche Bürokratie ja bekanntlich teilweise ausufert, gibt es verschiedene Überweisungsarten, die "den Aktionsradius" des Arztes festlegen durch eine Kennzeichnung auf der Überweisung:

a.) Mit-/Weiterbehandlung:
Nur von fremder Arztgruppe zu uns möglich (also nicht vom Nervenarzt oder Neurologen).
Sollten weitere Überweisungen wie CT, NMR oder Labor/Blutabnahme nötig sein, sind diese direkt von uns möglich. Ebenso ist es uns möglich, weitere Behandlungen einzuleiten und/oder Rezepte auszustellen.

b.) Konsil (= "Beratung des überweisenden Arztes, nicht des Patienten"):
Von allen Arztgruppen zu uns möglich.


Es muss eine klare Fragestellung auf der Überweisung stehen, die abzuklären ist. Darüber hinaus sind keine Tätigkeiten möglich. (Sind Sie beispielsweise wegen Parkinsonkrankheit zu uns überwiesen worden, haben darüber hinaus aber auch Kopfschmerzen, dürfen wir uns um diese nicht kümmern.)
Eventuelle für die Abklärung nötige weitere Überweisungen (Labor/Blutabnahme, evtl. Röntgen, CT/NMR) sind nur eingeschränkt möglich.
Dem Überweiser ist ein Konsil-Bericht zu schreiben. Die Therapie darf nicht direkt durch uns eingeleitet, d.h. Rezepte und Verordnungen nicht von uns ausgestellt werden. Sowohl Therapie als auch Beratung der Patientinnen und Patienten verbleiben komplett in der Hand des überweisenden Arztes, der den Bericht erhält und zu dem die Patientin oder der Patient zur Besprechung und Therapieplanung zurückgeht.
Hat ein Nervenarzt oder Neurologe a.) angekreuzt, gilt in seinem Fall automatisch b.) und es ist überhaupt keine Zusatzüberweisung möglich.

c.) Zielauftrag:
Von allen Arztgruppen zu uns möglich.
Ausschließlich das, was auf dem Überweisungsschein steht, darf durchgeführt werden. Eine klare Fragestellung muss formuliert sein. Dem überweisenden Arzt ist ein Bericht zu schreiben. Eventuelle Therapie darf nicht von uns eingeleitet werden.

In jedem Fall muss der Erbringer von Leistungen, also wir, sich bei jeder Patientin und jedem Patienten vergewissern, dass die gewünschte(n) Leistung(en) dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Sollten sie also nicht notwendig, wirtschaftlich und angemessen sein, dürfen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht durchgeführt werden, auch wenn ein anderer Arzt sie als Überweisung gewünscht hat.

Sie sehen, wie wichtig die im Überweisungsschein enthaltenen Informationen für Ihre Behandlung sind und wie wichtig es daher ist, dass Sie ihn zu Ihrem Besuch bei uns mitbringen.

Besuch
Wege
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